Für diejenigen, welche schon wissen, dass Sie die Anlage der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht wünschen
Die Krankenkassen sind sämtlich angehalten, die Erklärung des Widerspruchs gegenüber der elektronischen Patientenakte (ePA) für Ihre Versicherten sehr einfach, ggf. auch formlos, zu gestalten.
Bei vielen Krankenkassen ist dies sehr einfach über deren Kundenportal zu erledigen:
z.B.
TKK https://www.tk.de/service/form/2165800/epaoptout/ePAOptOut.form
AOK https://www.aok.de/pk/versichertenservice/elektronische-patientenakte-widerspruch/#c1590657700
DAK https://www.dak.de/dak/epa-widerspruch_75692?contentId=75696
usw.
Wer noch keine Klarheit über seine Entscheidung dazu hat, möge sich gerne weiter unten informieren. Ihre Informiertheit und Entscheidung teilen Sie in jedem Fall vor Ihrem ersten Praxisbesuch hier mit.
Wer zudem noch weitere Entscheidungshilfen wünscht, kann zudem sehr aktuelle Informationen hierzu bei hochspezialisierten Informatikern und Sicherheitsforschern erhalten:
CCC fordert Ende der ePA-Experimente am lebenden Bürger
https://www.ccc.de/en/updates/2024/ende-der-epa-experimente
Die für die elektronische Patientenakte verantwortliche Gematik wiegelt erwartbar ab:
Geschuldet den Aktualitäten und der Komplexität der Sache:
https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de/?na=view&id=104
Aktuell heute Nachmittag (15.01.2025) in ZEIT ONLINE, mit deutlicher Kritik an den Sicherheitslücken und guter Zusammenfassung der CCC-Erkenntnisse:
https://www.zeit.de/digital/2025-01/elektronische-patientenakte-datenschutz-cybersicherheit-hacker
Register für psychisch Kranke? Skandalöse CDU-Forderung!
In Folge des Anschlags von Magdeburg, verübt von einem offenbar psychisch kranken, aus Saudi-Arabien stammenden Psychiater, forderte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann ein „Register für psychisch Kranke“, man müsse darüber mit Psychiatrien und Psychotherapeuten sprechen. Was man also mit zentralen Sammlungen von Krankheitsdaten alles machen könnte …:
https://www.deutschlandfunk.de/debatte-um-ausweisungsrecht-interview-carsten-linnemann-cdu-generalsekretaer-dlf-7b43985c-100.html
(insbesondere ab Minute 4:20)
Wir wollen Sie von Ihrem Glauben nicht abhalten, sind aber vom Gesetzgeber in besonderer Weise verpflichtet worden, Sie über die auch besonderen Risiken der elektronischen Patientenakte aufzuklären!
Besondere Patientenaufklärungspflicht: elektronische Patientenakte (ePA) in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Praxis (nach §343 Abs. 13 Digi-G)
Um es vorweg zu nehmen: Ein persönlicher Hinweis
In der jetzigen Konstruktion des Gesetzes können wir Ihnen nur dringend empfehlen, Ihren vollständigen Widerspruch zur Anlage einer elektronischen Patientenakte (ePA) gegenüber Ihrer Krankenkasse zu erklären!
Der Gesetzgeber - und ohnehin unsere Haltung- hat festgelegt, dass für Sie aus der Ablehnung der Anlage einer elektronischen Patientenakte keine Nachteile in Ihrer gewünschten Behandlung entstehen.
Für diejenigen unter Ihnen, welche hierzu bereits eine klare Haltung erlangt haben, empfehle ich direkt das im Anschluss befindliche Formular auszufüllen mit Ihrer dann nur noch an unsere Praxis mitzuteilenden Entscheidung hierzu (Siehe durch Sie auszufüllendes Formular).
Andere bitte ich diese Seite gründlich bis zum Ende zu lesen und danach das erforderliche Formular auszufüllen und abzusenden! Unter den jeweiligen Textabschnitten finden Sie einen Hinweis "Mehr...." (um jeweils weitere Informationen zu dem Abschnitt zu erhalten)
Mehr… Weniger…Wieder mal wurde eine "revolutionäre" Zeitenwende deklariert
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
sehr geehrte gesetzliche VertreterIn oder Vorsorgebevollmächtigte/r von von evtl. nicht (mehr) einwilligungsfähigen Patientinnen und Patienten,
wieder mal wurde eine "revolutionäre" Zeitenwende deklariert.
Nicht nur aus der allgemeinen Lebenserfahrung, sondern natürlich ganz besonders im psychotherapeutischen Zusammenhang wissen wir, dass "Zeitenwenden" immer einer ganz besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. So auch hier, wo es um Ihre besonderen Rechte geht!
Bitte nehmen Sie sich daher einige Minuten zum gründlichen Lesen und Verstehen der nachfolgenden Zeilen. Es handelt sich um wichtige Informationen Ihre hochsensiblen Gesundheitsdaten betreffend.
Für diejenigen unter Ihnen, welche hierzu bereits eine klare Haltung erlangt haben, empfehle ich direkt zum oben stehenden Formular zu gehen und dann nur noch an unsere Praxis mitzuteilende Entscheidung hierzu abzusenden (Siehe Formular).
Bitte füllen Sie das nachstehende Formular aus!:
Wir versuchen es Ihnen vor Ihrem nächsten Praxisbesuch ab 01.01.2025 leicht zu machen.
Besondere Patientenaufklärungspflicht: elektronische Patientenakte (ePA) in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Praxis (§343 Abs. 13 Digi-G)
Widerspruchsgenerator (externer Link)
https://widerspruch-epa.de/https://widerspruch-epa.de/widerspruchs-generator/
https://widerspruch-epa.de/haeufig-gestellte-fragen-faq/