Bitte füllen Sie das nachstehende Formular aus!:
Wir versuchen es Ihnen vor Ihrem nächsten Praxisbesuch ab 01.01.2025 leicht zu machen.
Für den erfolgreichen Versand der Aufklärung zur elektronischen Patientenakte und zur Terminbestätigung sind rot umrandete Felder mit Ihren korrekten Angaben Pflichtfelder. Bei den Optionskästchen ist wenigstens ein Kästchen auszuwählen.
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Besondere Patientenaufklärungspflicht: elektronische Patientenakte (ePA) in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Praxis (§343 Abs. 13 Digi-G)
Ausführliche und besondere Aufklärung zu den Risiken der elektronischen Patientenakte (ePA)
Wir wollen Sie von Ihrem Glauben nicht abhalten, sind aber vom Gesetzgeber in besonderer Weise verpflichtet worden, Sie über die auch besonderen Risiken der elektronischen Patientenakte aufzuklären!
Hierzu lesen Sie bitte sehr gründlich und sorgfältig die folgenden Punkte (Durch Klick auf die Überschriften unten lesen Sie mehr zu den Inhalten).
Ihre Entscheidung zur ePA hat grundsätzlich keinen Einfluss auf eine Terminvergabe an Sie -Vorsorglich wird aber darüber aufgeklärt, dass....
in dieser Praxis derzeit sehr ernsthaft erwogen wird, trotz sehr empfindlicher gesetzgeberischer Honorarsanktionen für die Praxis,
grundsätzlich dieser Konstruktion einer ab 01.01.2025 verpflichtenden elektronischen Patientenakte aus Gründen des uns immer für Sie wichtigen und besonderen Datenschutzes Ihrer Behandlung entgegentreten zu müssen durch Entkopplung von der sog. Telematikstruktur.
- Die dargestellten Risiken in der jetzigen Konstruktion werden deutlich höher als der Nutzen eingeschätzt, selbst wenn vielleicht einzelne Vorteile z.B. im Bereich des elektronischen Rezeptes bestehen mögen, wenn Sie evtl. aus weiterer Praxisentfernung hier anreisen müssten- im Sinne des Umweltschutzes. Dies trotz unserer wesentlich längeren Bearbeitungszeit bei jedem einzelnen Rezept.
-Die Reduktion von Stigmatisierung und auch Diskriminierung bei Menschen mit psychischen Erkrankungen ist weiter vorrangiges und immanentes Anliegen dieser Praxis und bestimmte fast unser ganzes bisheriges psychiatrische Berufsleben.
Mögliche Folge dann für Sie:
-- Daraus würde dann aber für die dennoch und trotzdem besonders ePA-Begeisterten Patienten folgen: Psychiatrie-Behandlungen sind selten mit einem Kontakt abgeschlossen!
Sie nehmen hiermit zur Kenntnis und fühlen sich hiermit aufgeklärt darüber, dass eine nicht an die Telematikinfrastruktur angebundene Praxis auch keine elektronische Patientenakte mehr befüllen wird können.
Es wird bei diesem Thema wohl aktuell so bleiben, dass in Zukunft ePa-Praxen und Nicht-EPA-Praxen die Versorgung von Versicherten übernehmen.
Aber wie immer betont ja auch hier der Gesetzgeber:
Sie als Patientin und Patient verfügen über das Ihnen nicht wegnehmbare Recht der aufgeklärten Freiwilligkeit hinsichtlich Ihrer Entscheidung- dies gilt dann für Ihre Entscheidung für Ihre dann über 100 Jahre irgendwo gespeicherten ePA und damit in diesem beschriebenen möglichen Falle eben dann auch für Ihre Entscheidung für Ihre Arztpraxis!
Und das ist gut so!
Hier finden Sie auch einen einfachen Widerspruchgenerator mit weiteren Informationen
https://widerspruch-epa.de/widerspruchs-generator/
Auf dieser Seite finden Sie auch weitere wichtige Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte
Widerspruchsgenerator (externer Link)
https://widerspruch-epa.de/https://widerspruch-epa.de/widerspruchs-generator/
https://widerspruch-epa.de/haeufig-gestellte-fragen-faq/